![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Testpflicht entfällt ab einer Inzidenz unter 3530.05.2021 ... an 14 aufeinanderfolgenden Tagen. Dieser Beschluss gilt durch die neue Anordnung, die ab 31.5.21 in Kraft tritt. Bis dahin gilt Nachweis über vollständige Impfung, Genesung oder tagesaktueller Negativtest. |