Bestimmungen des LSB Sachsen bis 31.03.21 gilt:14.03.2021 "Für Rehasport im Sinne einer medizinisch notwendigen Behandlung gelten ebenfalls die Kontaktbeschränkungen (höchstens 2 Haushalte mit max. 5 Personen). Sollte die Entwicklung der Kennwerte, wie oben beschrieben in den kommenden Wochen zu einer Öffnung für den Sport führen, kann dies ausschließlich durch offizielle Anordnungen der regionalen Behörden erfolgen." |